Die nachfolgenden ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN gelten für die Nutzung der SMARTSPOTTER-APP. Die APP wird von SMARTSPOTTER B.V. bereitgestellt.

 

ARTIKEL 1 – BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

Die in diesen ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN in Großbuchstaben gesetzten Begriffe haben (sowohl im Singular als auch im Plural) die nachstehend aufgeführten Bedeutungen:

1.1    Allgemeine Geschäftsbedingungen: die vorliegenden Geschäftsbedingungen.
1.2    App: die von SMARTSPOTTER verwendete Software in Verbindung mit der Online-Plattform, auf der AUFTRAGGEBER AUFTRÄGE platzieren können, die von SPOTTERN ausgeführt werden.
1.3    Auftrag: jeder Auftrag von SMARTSPOTTER, der SPOTTERN in der APP angeboten wird und der aus der Überprüfung von (Marketing-)Vereinbarungen für den AUFTRAGGEBER bestehen kann.
1.4    Auftraggeber: die natürliche oder juristische Person, die SMARTSPOTTER mit der Ausführung eines Auftrags beauftragt.
1.5    BGB(NL): das niederländische Bürgerliche Gesetzbuch.
1.6    Konto: das persönliche Konto, das dem SPOTTER von SMARTSPOTTER für die Nutzung der APP zur Verfügung gestellt wird.
1.7    Material: die vom SPOTTER zur Erfüllung eines AUFTRAGS übermittelten Daten, Fotos usw.
1.8    Partei(en): die Vertragsparteien, SPOTTER, SMARTSPOTTER und AUFTRAGGEBER, einzeln oder gemeinsam.
1.9    SmartSpotter: SmartSpotter B.V. mit Sitz am IJsselmeerweg 100, Unit K, 1411 DL in Naarden, Niederlande, und eingetragen im Handelsregister der (niederländischen) Handelskammer (Kamer van Koophandel) unter der Nummer 55334652.
1.10    Spotter: eine natürliche Person, die sich bei SMARTSPOTTER registriert, um AUFTRÄGE auszuführen.
1.11    Vergütung: Geldbetrag oder Gelder, der/die dem SPOTTER von SMARTSPOTTER gezahlt wird/werden und dessen/deren Höhe von der Anzahl der vom SPOTTER ausgeführten und von SMARTSPOTTER genehmigten AUFTRÄGE abhängt/abhängen. Ein SPOTTER kann auch dann eine VERGÜTUNG erhalten, wenn er einen neuen SPOTTER vermittelt hat und dieser anschließend einen AUFTRAG ausführt. Die VERGÜTUNG kann zudem dem SPOTTER bei der Ausführung des AUFTRAGS entstandene Kosten und von SMARTSPOTTER festzulegende zeitweilige Boni umfassen.
1.12    Vertrag: der Vertrag zwischen einem SPOTTER und SMARTSPOTTER, aufgrund dessen der SPOTTER die APP nutzen kann und von dem die ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN einen integralen Bestandteil bilden.
1.13    Website: die Website von SMARTSPOTTER, www.smartspotter.com.
 

ARTIKEL 2 – ABSCHLUSS DES VERTRAGS

2.1    Die APP kann vom SPOTTER aus dem App Store und dem Google Play Store heruntergeladen werden.
2.2    Um die APP nutzen zu können, muss sich der SPOTTER zunächst über die APP oder die WEBSITE registrieren.
2.3    Der VERTRAG kommt zu dem Zeitpunkt zustande, in dem der SPOTTER das Angebot zur Nutzung der App von SMARTSPOTTER durch seine Registrierung annimmt.
2.4    Ein SPOTTER muss mindestens sechzehn (16) Jahre alt sein und muss sich unter seinem richtigen und vollständigen Namen bei SMARTSPOTTER registrieren.
2.5    Die PARTEIEN wollen miteinander ausschließlich einen Vertragsabschluss auf der Grundlage eines Dienstvertrags im Sinne von Buch 7, Artikel 400 ff. BGB(NL) abschließen.
2.6    Die PARTEIEN beabsichtigen ausdrücklich nicht, einen Arbeitsvertrag im Sinne von Buch 7, Artikel 610 ff. BGB(NL) zu schließen.
2.7    Ein SPOTTER ist für die Zahlung sämtlicher aus der VERGÜTUNG geschuldeten Steuern, so wie die für die Abgabe der entsprechenden Steuererklärungen, selbst verantwortlich.
2.8    SMARTSPOTTER behält sich das Recht vor, Personen ohne Angabe von Gründen als SPOTTER abzulehnen oder einem SPOTTER den Zugang zu einem AUFTRAG zu entziehen, sollte SMARTSPOTTER beispielsweise einen Betrugsverdacht haben oder vermuten, dass die betreffende Person versucht, die Ergebnisse zu beeinflussen.
2.9    SMARTSPOTTER fragt bei der Registrierung und Bezahlung von AUFTRÄGEN nach dem Namen, dem Alter, der E-Mail-Adresse und der IBAN-Nummer des SPOTTERS. Der SPOTTER ist für die Richtigkeit der eigenen Angabe dieser Daten verantwortlich.
2.10    Zusätzlich zu den nachstehend aufgeführten Bedingungen können der App Store von Apple und Google Play Bedingungen für den Erhalt und die Nutzung der APP auferlegen.
2.11    Der SPOTTER hat zu diesem Zweck die Nutzungsbedingungen und die Datenschutzerklärung des App Store von Apple, Google Play und alle anwendbaren Bedingungen auf der Website des jeweiligen Anbieters einzusehen und zu akzeptieren.

 

ARTIKEL 3 – NUTZUNG DER APP UND DES KONTOS

3.1    Um die APP nutzen zu können, muss sich der SPOTTER zunächst registrieren und ein KONTO anlegen. Auch hierfür muss der SPOTTER Daten eingeben. Der SPOTTER erklärt, zur Eingabe dieser Daten berechtigt zu sein.
3.2    Beim Registrierungsverfahren verwendet der SPOTTER eine E-Mail-Adresse und ein Passwort, mit denen er sich nach der Registrierung in der APP anmelden kann. Es liegt in der Verantwortung des SPOTTERS, ein ausreichend sicheres Passwort zu wählen. SMARTSPOTTER haftet nicht für aus dem Missbrauch von Anmeldedaten dem SPOTTER entstandenen Schäden, es sei denn, der Schaden beruht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von SMARTSPOTTER oder im Falle der Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit. Auf den Artikel 10.2 dieser ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN wird an dieser Stelle ausdrücklich verwiesen.
3.3    SMARTSPOTTER bemüht sich, dass die Informationen in der APP so vollständig und genau wie möglich sind. SMARTSPOTTER übernimmt jedoch keinerlei Verantwortung für Schäden, die in gleich welcher Weise durch die Nutzung, Unvollständigkeit oder Fehlerhaftigkeit der in der APP und allen anderen Kommunikationsmitteln bereitgestellten Informationen entstehen. Auf den Artikel 10.2 dieser ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN wird an dieser Stelle ausdrücklich verwiesen.
3.4    Der SPOTTER stellt SMARTSPOTTER von allen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus einer Vertragsverletzung durch den SPOTTER ergeben.

 

ARTIKEL 4 – ANNAHME UND AUSFÜHRUNG VON AUFTRÄGEN

4.1    SMARTSPOTTER kann in der APP AUFTRÄGE platzieren. In der Beschreibung werden der Inhalt des AUFTRAGS sowie die Bedingungen und die VERGÜTUNG angegeben. SPOTTER, die einen AUFTRAG ausführen möchten, können einen AUFTRAG über die APP annehmen. Nach der Auftragsbestätigung durch eine Benachrichtigung von SMARTSPOTTER in der APP kann der SPOTTER den AUFTRAG ausführen.
4.2    Der SPOTTER bemüht sich, den AUFTRAG so zu erfüllen, dass das MATERIAL den in dem Auftrag enthaltenen Erwartungen des AUFTRAGGEBERS entspricht. Die Ausführung des AUFTRAGS erfolgt auf eigene Gefahr des SPOTTERS.
4.3    Das Fotografieren von Personen ist dem SPOTTER nur dann gestattet, wenn dies im AUFTRAG ausdrücklich verlangt wird und die betreffende Person ihr diesbezügliches Einverständnis gibt.
4.4    Es ist dem SPOTTER untersagt, Material sexueller Art oder Darstellungen von Gewalt oder unsinniges oder urheberrechtlich geschütztes Material einzureichen.
4.5    Die WEBSITE und die APP dürfen nicht für andere Zwecke als die, für die sie bestimmt sind, genutzt werden.
4.6    Nach Annahme eines AUFTRAGS hat der SPOTTER eine in der Auftragsbeschreibung definierte Frist, um den AUFTRAG auszuführen. Ist der AUFTRAG in der festgelegten Frist nicht oder nicht korrekt ausgeführt, wird der AUFTRAG wieder freigegeben. Der AUFTRAG an den SPOTTER gilt mit der Freigabe als beendet.
4.7    Ziel ist es, dass das MATERIAL innerhalb von achtundvierzig (48) Stunden von SMARTSPOTTER genehmigt oder abgelehnt wird. SMARTSPOTTER ist berechtigt, MATERIAL ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Im Falle einer Ablehnung des vom SPOTTER eingereichten MATERIALS wird der AUFTRAG freigegeben, sofern er noch verfügbar ist.  
4.8    Nach der Genehmigung des MATERIALS wird die dem SPOTTER zustehende VERGÜTUNG seinem KONTO gutgeschrieben.

 

ARTIKEL 5 – NUTZUNG DER APP

5.1    Hat der SPOTTER dem in der APP zugestimmt, erhält SMARTSPOTTER Zugang zu Standortdaten des SPOTTERS. Der SPOTTER sieht in der Nähe auszuführende AUFTRÄGE nur, wenn der SPOTTER in der APP SMARTSPOTTER die Erlaubnis zum Zugriff auf diese Standortdaten erteilt hat.
5.2    Bei ausgeführten AUFTRÄGEN sind der Ort und der Übermittlungszeitpunkt des betreffenden AUFTRAGS und der SPOTTER für SMARTSPOTTER-Mitarbeiter sichtbar. Nach der Validierung der Übermittlung werden der Übermittlungszeitpunkt und der Ort auf den sich das MATERIAL bezieht für den AUFTRAGGEBER sichtbar. Die Daten des SPOTTERS werden auch für SMARTSPOTTER-Mitarbeiter anonymisiert, wenn das KONTO gelöscht wird.
5.3    Betrug anhand der Geolokalisierungen durch SPOTTER werden von SMARTSPOTTER durch die Erfassung von Geolokalisierungen während der Nutzung der APP verhindert. Diese werden nur dann erfasst, wenn die Nutzung der APP eine Geolokalisierung erfordert (beim Start der APP, wenn eine Liste mit verfügbaren AUFTRÄGEN in der Nähe erbeten wird, bei der Annahme eines Auftrags durch den Spotter und bei der Übermittlung des Materials an SmartSpotter durch den Spotter)). Bei großen Unterschieden zwischen diesen Standorten (z. B. eine Entfernung von Hunderten von Kilometern zwischen zwei Standorten), wird dieses Verhalten als möglicher Betrug gekennzeichnet. Die Verhinderung dieser Form von Betrug ist für SMARTSPOTTER von wesentlicher Bedeutung bezüglich der eigenen Dienstleistungen gegenüber seinen AUFTRAGGEBERN. Die Geolokalisierungen werden eine Woche lang gespeichert, danach werden sie automatisch gelöscht.
5.4    Unsere Server und die Software protokollieren die vom System vorgenommenen Annahme im Sinne von § 4.1. Diese enthalten die IP-Adresse und die E-Mail-Adresse der aktuell angemeldeten SPOTTER. In einigen Fällen werden auch Geolokalisierungen angefordert. Geolokalisierungen zum Zwecke der Interaktion und zur Bekämpfung von Location Spoofing werden nach einer Woche automatisch gelöscht. Die übrigen vorstehend genannten Daten werden automatisch erhoben und nach einem Monat gelöscht.
5.5    Stellt SMARTSPOTTER fest, dass der SPOTTER gegen diese ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN oder gegen das Gesetz verstößt, oder erhält SMARTSPOTTER eine Beschwerde darüber, ist SMARTSPOTTER berechtigt Maßnahmen zu ergreifen und den Verstoß zu beenden. SMARTSPOTTER ist dann berechtigt, den Zugang des SPOTTERS zu den betreffenden Informationen zu sperren oder den Zugriff des SPOTTERS auf die APP zu blockieren.

 

ARTIKEL 6 – ZAHLUNG

6.1    Geht aus der Auftragsbeschreibung hervor, dass der SPOTTER für den AUFTRAG eine VERGÜTUNG erhalten kann, hat der SPOTTER Anspruch auf die VERGÜTUNG, wenn SMARTSPOTTER das gesamte für den AUFTRAG relevante MATERIAL genehmigt.
6.2    SMARTSPOTTER erstellt in der APP eine Abrechnung für jede dem SPOTTER zustehende VERGÜTUNG, die der SPOTTER jederzeit abrufen kann.
6.3    Das KONTO enthält somit eine Übersicht über die VERGÜTUNGEN, auf die der SPOTTER Anspruch hat.
6.4    Auszahlungen von SMARTSPOTTER an SPOTTER erfolgen wöchentlich jeweils am Donnerstag. Ist ein Donnerstag ein Feiertag, so erfolgt die Auszahlung am ersten darauffolgenden Arbeitstag.
6.5    SMARTSPOTTER überweist die VERGÜTUNG auf das vom SPOTTER im KONTO angegebene Bankkonto.
6.6    Beträge von mehr als zwanzig Euro (EUR 20,-) können auf Wunsch des SPOTTERS automatisch überwiesen werden. Dies kann im Profil angegeben werden. Die Zahlung kleinerer Beträge kann über die WEBSITE gegen Zahlung einer Transaktionsgebühr von fünfzig Eurocent (EUR 0,50) beantragt werden.

 

ARTIKEL 7 – LIZENZ UND GEISTIGE EIGENTUMSRECHTE

7.1    SMARTSPOTTER gewährt dem SPOTTER als rechtmäßigem Abnehmer der APP hiermit ein persönliches Nutzungsrecht (eine Lizenz) zur bestimmungsgemäßen Nutzung der APP für die Dauer des VERTRAGES.
7.2    Alle Rechte an der APP, an der dazugehörigen Dokumentation und an allen Änderungen und Erweiterungen daran liegen und verbleiben bei SMARTSPOTTER. Nichts in diesem VERTRAG zielt darauf ab, geistige Eigentumsrechte zu übertragen, wozu in jedem Fall Urheberrechte, Datenbankrechte, Rechte an Domänen, Handelsnamenrechte, Rechte an Know-how, Markenrechte, Designrechte, verwandte Schutzrechte und Patentrechte zählen.
7.3    Der SPOTTER gewährleistet, dass das MATERIAL nicht mit Rechten Dritter belastet ist.
7.4    Mit der Einreichung des MATERIALS erteilt der SPOTTER der SMARTSPOTTER eine kostenlose und unbegrenzte Lizenz die SMARTSPOTTER zu allen Arten und Formen der gewerblichen Nutzung des MATERIALS und insbesondere SMARTSPOTTER zur Weitergabe an den AUFTRAGGEBER berechtigt. SMARTSPOTTER ist aufgrund dieser Lizenz zur Unterlizenzierung berechtigt. Die Lizenz ist unbefristet und endet, unabhängig vom Grund der Beendigung, nicht mit der Beendigung des VERTRAGS-verhältnisses zwischen SMARTSPOTTER und dem SPOTTER.
7.5    Der SPOTTER stellt SMARTSPOTTER von Ansprüchen Dritter wegen Verletzung ihrer geistigen Eigentumsrechte frei.

 

ARTIKEL 8 – SICHERHEIT UND DATENSCHUTZ

8.1    SMARTSPOTTER wird sich bemühen, die APP angemessen gegen Missbrauch und unbefugten Zugriff auf die Daten des SPOTTERS und des AUFTRAGGEBERS zu sichern.
8.2    SMARTSPOTTER ist berechtigt, (technische) Maßnahmen zum Schutz der APP zu ergreifen. Hat SMARTSPOTTER solche Sicherheitsmaßnahmen getroffen, ist es dem SPOTTER nicht gestattet, diese Sicherheitsmaßnahmen zu umgehen oder zu entfernen.
8.3    Bei der Nutzung der APP werden (personenbezogene) Daten des SPOTTERS selbst und von dem vom SPOTTER übermittelten MATERIAL verarbeitet. Die (personenbezogenen) Daten des SPOTTERS und des AUFTRAGGEBERS werden für die Nutzung der APP benötigt und werden daher zur Ausführung des VERTRAGES verarbeitet.
8.4    SPOTTER haben als Einzelperson ein Recht auf Auskunft, Zugang, Berichtigung oder Löschung der von SmartSpotter über sie gespeicherten Daten. Falls der SPOTTER diese Rechte für sich in Anspruch nehmen will, kann er eine entsprechende Anfrage, zusammen mit einer Kopie seines Ausweises, per E-Mail an privacy@smartspotter.com senden. Nach Überprüfung der Identität des SPOTTERS, wird der SMARTSPOTTER dem SPOTTER innerhalb eines (1) Monats nach Eingang der E-Mail, Nachricht erteilen ob und wenn ja, inwieweit SMARTSPOTTER dem Anliegen des SPOTTERS Abhilfe leistet.
8.5    SMARTSPOTTER bewahrt alle personenbezogenen Daten des SPOTTERS für die Dauer des VERTRAGS auf. Auf Artikel 5.2 wird an dieser Stelle verwiesen. SMARTSPOTTER wird, dem SPOTTER nach Beendigung des VERTRAGS auf die Anfrage seitens des SPOTTERS eine Kopie dieser personenbezogenen Daten zur Verfügung stellen.
8.6    Die Kopie wird in einem gängigen, von SMARTSPOTTER zu bestimmenden Dateiformat bereitgestellt.

 

ARTIKEL 9 – VERFÜGBARKEIT, WARTUNG UND ÄNDERUNG

9.1    Der SPOTTER ist für die Installation und Inbetriebnahme der APP verantwortlich.
9.2    SMARTSPOTTER bemüht sich, dafür zu sorgen, dass die APP keine Viren, Backdoors oder bösartige Routinen enthält, und bemüht sich, die APP und die WEBSITE im größtmöglichen Umfang verfügbar zu halten, gewährleistet jedoch keine ununterbrochene Verfügbarkeit.
9.3    SMARTSPOTTER hat das Recht, die APP oder Teile davon zu verändern und zu warten.
9.4    Die Wartung und Änderung der APP und der WEBSITE durch SMARTSPOTTER kann dazu führen, dass die APP und/oder die WEBSITE vorübergehend ganz oder teilweise nicht verfügbar ist/sind. SMARTSPOTTER wird sich bemühen, diese Nutzungseinschränkungen rechtzeitig bekanntzugeben.
9.5    SMARTSPOTTER kann von Zeit zu Zeit Updates veröffentlichen, die Fehler beheben oder die Funktionalität der APP verbessern können.
9.6    Verfügbare Updates für die APP werden über Benachrichtigungen im App Store von Apple und bei Google Play angekündigt, wobei es in der Verantwortung des SPOTTERS liegt, über diese Benachrichtigungen auf dem neuesten Stand zu bleiben. Updates werden ebenfalls über diese Plattform durchgeführt, was eine aktive Internetverbindung voraussetzt.
9.7    Die Installation von Updates erfolgt mit separater Genehmigung des SPOTTERS. Um Updates ordnungsgemäß durchführen zu können, ist SMARTSPOTTER von der Verfügbarkeit des App Store von Apple und von Google Play abhängig, auf die SMARTSPOTTER keinen Einfluss hat. SMARTSPOTTER übernimmt  für die korrekte Durchführung der Updates keine Haftung SMARTSPOTTER haftet insbesondere nicht für Schäden, die aus Fehlern in der APP resultieren, die durch ein vom SPOTTER nicht installiertes Update behoben wurden.
9.8    Ein Update kann Bedingungen auferlegen, die von den Bestimmungen im VERTRAG abweichen. Mit der Installation eines Updates, erklärt sich der SPOTTER mit diesen abweichenden Bedingungen einverstanden, die dann Bestandteil des VERTRAGES werden. Der SPOTTER wird über Updates stets im Voraus informiert und hat die Möglichkeit, das Update abzulehnen. Lehnt der SPOTTER ein Update ab, ist, unbeschadet der übrigen Bestimmungen dieses Artikels, die uneingeschränkte Nutzung der APP nicht gewährleistet.

 

ARTIKEL 10 – HAFTUNG

10.1    SMARTSPOTTER hat keinen Einfluss auf die Daten, die der SPOTTER selbst in die APP eingibt und in der APP speichert, und keinen Einfluss auf die Art und Weise, wie der SPOTTER mit dem MATERIAL umgeht. SMARTSPOTTER schließt daher die eigene Haftung gegenüber dem SPOTTER für Schäden aus, die auf Mängel in der Erfüllung des VERTRAGES oder auf unerlaubte Handlungen von SPOTTER zurückzuführen sind.
10.2    Sämtliche in diesen ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN enthaltene Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn und soweit der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von SMARTSPOTTER oder deren Erfüllungsgehilfen beruht (1), für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit (2) und für Schäden die auf einer Verletzung von Kardinalpflichten beruhen. Für Schäden die auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen, gelten sämtliche in diesen ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN enthaltene Haftungsbeschränkungen oder Haftungsausschlüsse nicht, soweit es vertragstypisch vorhersehbare Schäden betrifft.
10.3    SMARTSPOTTER haftet nicht für Schäden am Smartphone des SPOTTERS, die durch die Ausführung des AUFTRAGS oder im Zusammenhang mit diesem verursacht werden.
10.4    Der SPOTTER stellt SMARTSPOTTER von Ansprüchen Dritter im Hinblick auf Schäden frei, die im Zusammenhang mit der Ausführung eines AUFTRAGS durch den SPOTTER verursacht werden oder daraus resultieren.
10.5    SMARTSPOTTER haftet nicht für Schäden die direkt oder indirekt auf einer fehlerhaften Funktionsweise des App Store von Apple oder von Google Play beruhen.

 

ARTIKEL 11 – HÖHERE GEWALT

11.1    Keine der PARTEIEN hat einer Verpflichtung nachzukommen, wenn sie aufgrund höherer Gewalt daran gehindert wird. Höhere Gewalt umfasst insbesondere: (i) Stromausfall, (ii) Ausfall des Internets, des Servers, der Computer- oder der Telekommunikationseinrichtungen sowie andere Ereignisse, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen und die PARTEIEN vernünftigerweise davon abhalten, ihre Verpflichtungen zu erfüllen.
11.2     Höhere Gewalt liegt auch dann vor, wenn an dem im AUFTRAG angegebenen Ort kein AUFTRAG erfüllt werden kann.

 

ARTIKEL 12 – DAUER UND BEENDIGUNG

12.1    SMARTSPOTTER ist berechtigt, den VERTRAG jederzeit, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, schriftlich zu kündigen. Ein von dem Spotter angenommener Auftrag, der bei Zugang der Kündigung noch nicht zur Übermittlung von Material geführt hat, wird noch gemäß dem gekündigten Vertrag abgewickelt.
12.2    Hat der SPOTTER sein KONTO drei (3) Monate lang nicht genutzt, wird das KONTO gesperrt. Der SPOTTER wird per E-Mail davon in Kenntnis gesetzt und hat das Recht, das Guthaben in einem Zeitraum von drei (3) Monaten abzuheben. In dieser E-Mail wird SMARTSPOTTER den SPOTTER darauf hinweisen, dass, der Ablauf dieses Zeitraums als Verzicht auf die Auszahlung des Guthabens gilt, mit der Folge, dass das Guthaben  SMARTSPOTTER zufällt.
12.3    Hat der SPOTTER keine nicht abgeschlossenen  AUFTRÄGE mehr, ist er jederzeit berechtigt, den VERTRAG schriftlich zu kündigen.
12.4    KONTEN werden nach sechs (6) Monaten Inaktivität automatisch gelöscht. Der SPOTTER erhält diesbezüglich per E-Mail mindestens zwei Warnmeldungen. Fordert der SPOTTER SMARTSPOTTER auf, sein eigenes KONTO zu löschen, wird das KONTO umgehend gelöscht.
12.5    Nach Beendigung des VERTRAGS (aus welchem Grund auch immer), hat der SPOTTER jegliche Nutzung von SMARTSPOTTER dauerhaft einzustellen. Der SPOTTER hat dann alle Kopien (einschließlich Sicherungskopien) der APP von allen Systemen des SPOTTERS zu entfernen.

 

ARTIKEL 13 – ÄNDERUNG DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

13.1    SMARTSPOTTER hat das Recht, diese ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN zu ändern oder zu ergänzen. SMARTSPOTTER wird die Änderung oder Ergänzung dem SPOTTER mindestens dreißig (30) Tage vor ihrem Inkrafttreten bekannt geben.
13.2    Akzeptiert der SPOTTER die Änderungen oder Ergänzungen nicht, ist der SPOTTER berechtigt, diese innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach ihrer Veröffentlichung mit Angabe von Gründen zu widersprechen. SMARTSPOTTER wird danach die Änderung oder Ergänzung nochmals prüfen.
13.3    Entscheidet sich SMARTSPOTTER, an der Änderung oder Ergänzung festzuhalten, hat der SPOTTER die Möglichkeit, den VERTRAG zu kündigen.

 

ARTIKEL 14 – SONSTIGE BESTIMMUNGEN

14.1    Für diesen Vertrag und alle weiteren zwischen den PARTEIEN geschlossenen Verträge, ob oder ob nicht daraus resultierend, gilt ausschließlich niederländisches Recht unter Ausschluss der nach diesem Recht geltenden Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts. Ist der SPOTTER Verbraucher, berührt diese Rechtswahl nicht den Schutz, den der SPOTTER nach dem zwingenden Recht seines Wohnsitzes genießt (Artikel 6 Verordnung (EG) 593/2008 (Rom I)).
14.2    Soweit durch zwingende Vorschriften nicht anders vorgeschrieben, gilt Amsterdam (Niederlande) als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit dem VERTRAG und dessen Abschluss entstehen können.  
14.3    Sollte sich eine Bestimmung der ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN als unwirksam erweisen, hat dies keinerlei Auswirkungen auf die Wirksamkeit der ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN im Ganzen.
14.4    In den ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN umfasst „schriftlich" auch die Kommunikation per E-Mail, sofern die Identität des Absenders und die Unversehrtheit der E-Mail hinreichend gesichert sind.
14.5    SMARTSPOTTER ist berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus diesem VERTRAG an einen Dritten abzutreten, der die entsprechenden Geschäftsaktivitäten oder Urheberrechte von SMARTSPOTTER erwirbt.
14.6    Verpflichtungen, die aufgrund ihrer Natur dazu vorgesehen sind, auch nachvertraglich Geltung zu behalten, bleiben auch nach dessen Beendigung in Kraft. Die Beendigung des VERTRAGS befreit die PARTEIEN insbesondere nicht von den Bestimmungen zu Haftung, geistigen Eigentumsrechten, geltendem Recht und zum Gerichtsstand.

 

Kontaktdaten

SmartSpotter B.V.
IJsselmeerweg 100 Unit K
1411 DL Naarden
Niederlande

Telefon: +31 (0)88 124 4250
E-Mail: info@smartspotter.com